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Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick
Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach – möglicherweise ist keine andere Phase im Leben so aufregend wie die junger Eltern. Intensive Erfahrungen gehen Hand in Hand mit körperlichen und psychischen Veränderungen. Auf die werdende Mutter kommen viele neue Dinge zu, gleichzeitig stehen viele offene Fragen im Raum: Wie entwickelt sich mein Kind? Ist es gesund? Welche Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll? Welche davon werden von der Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten ein breites Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls eine Behandlung einzuleiten.
Ultraschalluntersuchungen
Mit Hilfe der Ultraschalluntersuchungen kann der Arzt den Fötus von Kopf bis Fuß untersuchen und prüfen, ob er sich gesund entwickelt. Krankenkassen übernehmen dreimal während der Schwangerschaft diese Untersuchung und zwar in folgenden Zeiträumen.
9.–12. Schwangerschaftswoche
Der Arzt kontrolliert, wo der Embryo sitzt, ob er sich bewegt, eine Herzaktion erkennbar ist und wie groß der er ist. Außerdem kann er sehen, ob Mehrlinge unterwegs sind. Der errechnete Geburtstermin wird mit der Größe des Embryos verglichen und eventuell korrigiert.
19.–22. Schwangerschaftswoche
Bei der zweiten Untersuchung können Schwangere zwischen einer Basis-Ultraschalluntersuchung und einer erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung wählen. Bei dieser schaut sich der Gynäkologe weitere Merkmale des Embryos an. Krankenkassen erstatten die Kosten für die Untersuchung, wenn Sie die Rechnung einreichen.
Wenn bei dieser Untersuchung Auffälligkeiten auftreten, übernehmen Krankenkassen in der Regel Folgeuntersuchungen, zum Beispiel einen Feinultraschall, der über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann.
29.–32. Schwangerschaftswoche
Der Arzt kontrolliert das Wachstum des Kindes und überprüft noch einmal die inneren Organe.
Die Hebamme Ihres Vertrauens
Neben dem Gynäkologen ist die Hebamme eine wichtige Vertrauensperson und medizinisch kompetente Begleiterin für die Schwangere. Deshalb übernehmen Krankenkassen die Kosten der Betreuung. Sie brauchen keine Überweisung vom Arzt, sondern nur Ihre Gesundheitskarte. Hebamme und Krankenkasse rechnen dann direkt miteinander ab.
Ihre Hebamme unterstützt Sie in folgenden Bereichen:
Vor der Geburt:
- Beratung und Hilfe bei der Schwangerschaft und deren Beschwerden
- Vorbereitung auf Geburt und Mutterschaft
- Aufklärung über mögliche Abweichungen vom normalen Verlauf
- Geburtsvorbereitungskurse
Bei der Geburt:
- Hilfe bei der Geburtseinleitung falls nötig
- Hilfe bei den Wehen und der richtige Geburtsposition
- Kontrolle der Herztöne des Kindes und Hilfe bei der Geburt
Nach der Geburt:
- Beratung, Hilfe und Überwachung des Wochenbettverlaufs und der Entwicklung des Säuglings
- Durchführung von Nachsorgeuntersuchungen und Rückbildungskur sen
- Stillförderung und Unterstützung bei Stillschwierigkeiten und
- Ernährungsproblemen des Säuglings
Haushaltshilfe bei Risikoschwangerschaft
Treten Komplikationen bei einer Schwangerschaft auf, können Sie sich in bestimmten Fällen von einer Haushaltshilfe unterstützen zu lassen, zum Beispiel bei Risikoschwangerschaft mit medizinisch verordneter Bettruhe.
Auch gibt es Fälle nach der Geburt, bei denen es möglich ist, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen. Setzen Sie sich dazu bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
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