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Bayerisches Familiengeld: bis zu 7.200 € pro Kind
Ab dem 1. September 2018 kommt das bayerische Familiengeld. Eltern in Bayern können dann für ein- und zweijährige Kinder eine Förderung von 250 Euro pro Kind beantragen. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Beitrag auf 300 Euro.
250 Euro jeden Monat pro Kind – unabhängig vom Einkommen und der Betreuungsform! Das verspricht das bayerische Familiengeld. Es wird das bisherige Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld ablösen. Unterm Strich sollen alle Eltern in Zukunft mehr Geld bekommen. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Wie hoch ist das Familiengeld?
Das bayerische Familiengeld unterstützt Eltern mit 250 Euro pro Monat und Kind. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet: Über den vollen Bezugszeitraum von zwei Jahren erhalten Eltern pro Kind insgesamt 6.000 Euro bzw. 7.200 Euro. So bekommen Familien mit kleinen Kindern insgesamt mehr Geld als bisher mit dem Betreuungsgeld und dem Landeserziehungsgeld zusammen.
Wann kommt das Familiengeld?
Das bayerische Familiengeld soll zum 1. September 2018 starten.
Wird das Familiengeld für Kinder jeden Alters gewährt?
Das bayerische Familiengeld kann für alle Ein- und Zweijährigen beantragt werden. Der Antrag ist somit möglich für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren wurden.
Wie beantrage ich das Familiengeld?
Die gute Nachricht: Wahrscheinlich müssen Sie das gar nicht! Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, bekommt das Familiengeld automatisch ausgezahlt. 98 % der Eltern müssen durch diese Regelung gar keinen Antrag stellen. Für alle anderen wird es künftig einen Online-Antrag auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales geben. Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen rund um das Familiengeld.
Erhalte ich durch das Familiengeld wirklich mehr Geld als bisher?
Das Familiengeld wird das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld ersetzen. Bislang erhalten Eltern von ein- und zweijährigen Kindern in Bayern 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat und Kind. Allerdings nur dann, wenn das Kind keine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung besucht.
Das Landeserziehungsgeld gibt es bislang parallel, aber auch nur unter bestimmten Bedingungen: Nämlich dann, wenn die Eltern gar nicht oder nicht voll erwerbstätig sind und wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Es beträgt maximal sechs Monate lang je 150 Euro für das erste Kind, maximal 12 Monate lang je 200 Euro für das zweite und maximal 12 Monate lang je 300 Euro ab dem dritten Kind.
Durch das vereinheitlichte Familiengeld erhalten daher in Summe tatsächlich alle Eltern mehr Geld als bisher!
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