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Ist das Betreuungsgeld verfassungswidrig?
Dienstag, 14. April 2015
Heute beginnt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage Hamburgs gegen das Betreuungsgeld zu verhandeln. Dies ist verfassungsrechtlich komplizierter als man vorerst annehmen mag. Die umstrittene Leistung ist seit Sommer 2013 schon Gesetz, durchgesetzt von der CSU. Seit diesem Sommer bekommen Eltern, die ihre Kinder zwischen 1 und 3 Jahren nicht in eine staatlich geförderte Betreuung geben, Unterstützung vom Staat. Anfangs waren es 100 EUR monatlich, seit August 2014 sind es 150 EUR monatlich.
Warum hat Hamburg geklagt?
Anfang 2013 hatte Hamburg beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Betreuungsgeld erhoben. Der Vorwurf der Klage lautet, dass die Zahlung von 150 EUR für Kinder vom 15. bis zum 16. Lebensmonat gegen der Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße.
Sozialsenator Detlef Scheel von der SPD argumentiert, dass das Betreuungsgeld alte Rollenbilder verfestigte und deshalb Frauen davon abhalte nach der Geburt zügig wieder im Job einzusteigen.
Der Kern der Klage
Im Kern geht es also bei der Diskussion in Karlsruhe darum ob die Leistung des Betreuungsgelds ein ungleiches Lebensmodell fördert. Die CSU behauptet, das genaue Gegenteil: Das Betreuungsgeld sei ein gerechter Ausgleich für jene, die auf die Kita verzichten und damit auf ein Angebot das aus Steuergeldern finanziert wird. Kritiker bezeichnen diese Leistung als „Herdprämie“ – vorallem in sozial schwachen Familien führe das Angebot dazu, dass gerade Kinder, die außerfamiliäre Förderung wirklich nötig hätten, nicht in die Kita gingen.
Wieviele Eltern beziehen Betreuungsgeld?
Laut statistischem Bundesamt bezogen im letzten Quartal 2014 386.483 Familien in Deutschland das Betreuungsgeld. An der Spitze steht Bayern mit 85.683 Empfängern. Die Anzahl der Empfänger ist im Vergleich zum Jahresanfang 2014 stark gestiegen – da waren es noch knapp 146.000 Bezieher.
Der Prozess und die Chancen, dass Hamburg die Klage gewinnt
Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt. Sie gilt als politisch recht brisant, da das Familienministerium das Betreuungsgeld verteidigen muss, obwohl gerade Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübername diese Leistung scharf kritisiert hat. Hamburg sieht gute Chancen, dass das Gesetzt gekippt wird. Schon allein, dass Karlsruhe die Klage angenommen hat sei als ein „kleiner Fingerzeig“ zu werten, sagte am Montag Justizstaatsrat Nikolas Hill in Hamburg.
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