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Das Leben mit einem Schreibaby
Recht auf Hilfe für Familien mit Schreibabys als Instrument zum Schutz des Kindeswohls
„Mein Herz rast, ich bin schweißgebadet, ich zittere, kann keinen klaren Gedanken mehr fassen. Mein drei Monate alter Sohn Eric schreit und schreit. Was auch immer ich tue, er hört nicht auf. Ich versuche ihn zu trösten, mit Worten mit schaukeln und wippen, wohl wissend, dass auch dies mal wieder nicht helfen wird. Ich bin so müde, ich bin erschöpft. Ich gebe ihm die Brust, doch er verweigert sie. Ich fühle mich abgelehnt, gedemütigt. Ich suche nach Hilfe bei Familie und Freunden. Die Ratschläge treffen mich wie Schläge ins Gesicht. Mein Mann steht hilflos neben mir – auch er findet nachts keine Ruhe mehr. Die Partnerschaft ist am Tiefpunkt. Ich bin eine schlechte Ehefrau und Mutter. Wenn ich nur das ohrendurchdringende Schreien abstellen könnte.“
So beschreibt Christina*, die Mutter ihre Leidensgeschichte mit ihrem Sohn Eric*. Diese Mutter fand Hilfe in der SchreiBabyAmbulanz Mitte und konnte sich so mit Hilfe der Krisenbegleiterin Paula Diederichs einen Weg aus dem Dilemma bahnen.
Schreiattacken sind ausgesprochen schwer zu ertragen. Das Kind und auch die Eltern geraten in einen Ausnahmezustand. Hilfe für diese Familien ist dringend notwendig, da ansonsten die Unversehrtheit des Säuglings nicht gewährleistet werden kann, berichtet Paula Diederichs, Gründungsmitglied von Rückhalt e.V., Verein für körperpychotherapeutische Krisenbegleitung.
Bei Säuglingen mit einer extrem ausgeprägten Schreisymptomatik besteht die Gefahr, dass dieses Kind geschüttelt wird, dies passiert in Deutschland jährlich ca. 100 bis 200 Mal. 27 Prozent der Kinder sterben an den Folgen des dadurch verursachten Schädel-Hirn-Traumas. Vielerorts ist man inzwischen für dieses Thema sensibilisiert, auch werden in einigen Kommunen Einrichtungen vom Gesetzgeber finanziert, die Hilfen für diese Familien anbieten. Allerdings müssen in vielen SchreiBabyAmbulanzen die Eltern selbst zahlen. Dadurch wird die Hilfe von ärmeren Familien nicht in Anspruch genommen, berichtet Frau Diederichs weiter.
Das Gesetz sieht zwar einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung vor – sprich Familienhilfe. Diese kommt jedoch nur zum Einsatz, wenn es tatsächlich Erziehungsprobleme gibt. „Im Falle eines Schreikindes können wir jedoch noch nicht von Erziehungsproblemen im eigentlichen Sinne sprechen“, erläutert Diederichs. Aus einem schlechten Start ins Leben könnten allerdings Bindungsstörungen und daraus resultierend Probleme in der Eltern-Kind-Dynamik erwachsen. Von einem Recht auf Hilfe bei Schreiattacken und frühkindlichen Störungen sei man in der bundesdeutschen Gesetzgebung jedoch weit entfernt. „Wollen wir den Kinderschutz ernst nehmen müsste sich dies dringend ändern“, fordert die Krisenbegleiterin.
Sie glauben, dass Ihr Kind ein Schreibaby ist? Dann holen Sie sich jetzt Rat bei einer Schreiambulanz. Hier geht’s zu den Adressen.
*Namen wurden geändert
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