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Stillen und Beruf – das sagt das Gesetz

Abstillen, weil Sie wieder berufstätig sind? Das muss nicht sein: Das Stillen und der Berufsalltag lassen sich zwar nicht einfach miteinander vereinbaren, aber es ist möglich.

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter, MuSchG) gilt für werdende, stillende und nicht stillende Mütter und soll sie vor ungesunder Beschäftigungsweise schützen. Die Regelungen treffen sowohl am Arbeitsplatz im Betrieb als auch für in Heimarbeit beschäftigte Mütter zu. Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz werden als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Ein Auszug der gesetzlichen Regelung für stillende Mütter

Zeit zum Stillen

Stillenden Müttern gewährt das Mutterschutzgesetz einen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit. Das Mindestmaß an einem Acht-Stunden-Arbeitstag beträgt zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Diese Stillzeit darf nicht vor oder nachgearbeitet oder auf die festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Bei einem Arbeitstag, der länger als acht Stunden dauert, verlängert sich die Pause: möglich sind entweder 90 Minuten Stillzeit oder eine Aufteilung auf zweimal 45 Minuten. Es ist dabei egal, ob die Mutter den Arbeitsplatz verlässt oder vor Ort stillt.

Der Verdienst

Ein Verdienstfall darf durch die Still-Zeiten nicht eintreten.

Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Auch nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ein Beschäftigungsverbot.

Ausnahmeregelungen

In einigen Berufszweigen gelten abweichende bzw. Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Hierzu zählen zum Beispiel das Gastgewerbe, die Krankenpflege oder Schaustellungen wie Theater- oder Musikaufführungen.

Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen für stillende Mütter sind ähnlich geregelt wie die von Schwangeren. Stillende Müttern dürfen nicht mit gefährlichen oder giftigen Stoffen umgehen, schwer heben oder lange stehen.

Länge der Stillzeit

Wie lange eine Mutter stillt und somit die Rahmenbedingungen des Mutterschutzgesetzes genießt, ist nicht festgelegt. Eine frühzeitige Absprache der Länge der Stillzeit mit dem Arbeitgeber ist also dringend erforderlich.

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