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Unterhaltsvorschuss: Strafen für säumige Eltern?
714.000 Kinder von Alleinerziehenden bekommen Geld vom Staat, weil ein Elternteil den Unterhalt nicht zahlt. Doch dabei handelt es sich nur um einen Vorschuss: Das Geld muss von dem zahlungspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden. Viele tun das jedoch nicht. Familienministerin Franziska Giffey will auf diese Elternteile nun mehr Druck ausüben – und droht unter anderem mit Fahrverbot.
Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wurde zum 1. Juli 2017 ausgeweitet: Seitdem haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr darauf zeitlich unbegrenzt Anspruch. Vorher galt der Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate.
Zahl der profitierenden Kinder fast verdoppelt
Die Bundesregierung zieht ein Jahr nach der Reform eine positive Bilanz: Fast 300.000 zusätzliche Kinder profitieren von den staatlichen Zuwendungen. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, die Reform verbessere die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Jedoch bringt die so stark gestiegene Zahl vor allem die Kommunen in Finanznot. Denn nach wie vor zahlen viele der unterhaltspflichtigen Elternteile das Geld, das für sie vorgestreckt wird, nicht zurück. Ministerin Giffey betonte, die Jugendämter müssten effektiver als bisher Geld von denjenigen Eltern zurückfordern, die zahlen könnten – sich aber schlicht davor drückten.
Unkonventionelle Methoden gegen Unterhaltssäumige
Mit einer Idee sorgt Franziska Giffey für Aufregung: Sie kündigte Fahrverbote für unterhaltssäumige Elternteile an. Konkret sagte sie: „Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen, nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“ Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, dass der Staat beim Unterhaltsvorschuss nur in Vorleistung trete. Durch die Reform müssen deutlich höhere Belastungen bewältigt werden: Die Ausgaben für Bund, Länder und Kommunen beliefen sich 2017 auf 1,1 Milliarden Euro – 2016 waren es noch 860,7 Millionen. Nun solle auch der „Rückgriff“ auf den unterhaltsverpflichteten Elternteil verbessert werden. Ob ein Fahrverbot wirklich zu den Maßnahmen gehören wird, bleibt abzuwarten.
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