Menü ◀ zurück
  1. schwangerinmeinerstadt.de
  2. Informationen
  3. Baby & Kleinkind
  4. Stillen
  5. Erfahrungsberichte Stillen
  6. Stillen im Büro
News

Erfahrungsbericht: Stillen und Beruf – die Praxis

Das Mutterschutzgesetz regelt die Rahmenbedingungen, unter denen stillende Mütter beschäftigt werden können. Aber wie gestaltet sich die Praxis? Stillende Mütter dürfen ihr Baby am Arbeitsplatz stillen oder ihn dazu verlassen.

Leonie K. aus München hat gute Erfahrungen mit dem Stillen am Arbeitsplatz gemacht: „Da ich mehr verdiene als mein Partner, war es für uns klar, dass ich direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeite und mein Mann in Elternzeit geht, obwohl das eher ungewöhnlich ist. Zweimal pro Tag kommt er mit unserem Baby an meinen Arbeitsplatz, wo ich stille. Anschließend spazieren die Beiden wieder nach Hause, sie haben eine unglaublich tolle und enge Beziehung zueinander aufgebaut. Momentan sind wir dabei, unser Kind an das Fläschchen zu gewöhnen, damit ich abpumpen kann.

Es muss natürlich nicht Ihr Lebensgefährte sein, der das Baby zu Ihnen an den Arbeitsplatz bringt, diesen Dienst kann auch eine andere Betreuungsperson übernehmen, und Ihr Wiedereinstieg in den Beruf muss auch nicht so schnell passieren. Sollte Ihr Kind bereits etwas größer sein und eine Tagesmutter oder einen Kindergarten besuchen, so dürfen sie auch Ihren Arbeitsplatz verlassen, um das Kind außerhalb zu stillen oder um es zum Stillen in Ihren Betrieb holen.

Wichtig ist, dass Sie einen ruhigen und angenehm warmen Raum zum Stillen haben und dass Sie das Stillen zeitlich schaffen. Stillpausen sollten keinesfalls stressig sein, das würde sich ungünstig auf die Qualität der Muttermilch und auf Ihre Gesundheit auswirken.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Map-Darstellung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.