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Arten der Adoption

Arten der Adoption
Es gibt unterschiedliche Arten von Adoption: Die Minderjährigen Adoption, die Verwandtschaftsadoption (Stiefkindadoption und erleichterte Verwandtenadoption) und die Adoption von Erwachsenen (inkl. Erwachsenenadoption zum Minderjährigenrecht).

Weiter kann es sich um eine Adoption in Deutschland handeln oder um eine Auslandsadoption. Wir wollen den Focus auf die Minderjährigen Adoption und die Auslandsadoption legen.

Die Minderjährigen Adoption
Hierbei gibt es die Inkognito-Adoption, die Halboffene-Adoption und die Offene-Adoption.
Bei der Inkognito-Adoption werden die Daten der Adoptivfamilie geschützt und damit vor Zugriffen durch die Herkunftsfamilie abgehalten. Die Adoptivkinder haben aber trotzdem ab dem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in den Geburtseintrag beim Standesamt. Inkognito-Adoptionen sind selten, mit Ausnahme von anonymen Geburten oder Babyklappen-Kindern.

Die Halboffene-Adoption ist die häufigste Art. Sie ermöglich, dass ein Kontakt mittels Brief oder Bild mit den leiblichen Eltern hergestellt werden kann. Dieser läuft aber über das Jugendamt oder die vermittelnde Agentur. Auch können sich die Parteien an einem neutralen Ort kennenlernen.

Erweitert wird diese Art der Adoption durch die Offene-Adoption, indem bereits in einem sehr frühen Stadium sich ein dauerhafter Kontakt zwischen den Parteien ergeben kann, um sich ein Bild voneinander und von der Entwicklung des Kindes zu machen.

Die Verwandtschaftsadoption
Dort gibt es die Varianten Stiefkindadoption und erleichterte Verwandtschaftsadoption.
Die Stiefkindadoption (siehe auch unsere Statistik) ist übrigens die häufigste Art der Adoption. Hier ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden. Dabei genügt ein Antrag und Eintrag beim Notar und dieser spricht die Adoption aus, sofern es keine Einwände des Jugendamtes gibt und der Familienrichter des Betreuungsgerichts nach Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken bekommen hat. Ab 14 Jahren ist auch die beim Notar hinterlegte Einwilligung des Kindes notwendig. Der andere abgebende Elternteil muss zustimmen. Nur in Ausnahmefällen kann die Adoption trotz fehlender Einwilligung erfolgen.

Mit der erleichterten Verwandtschaftsadoption wird zugunsten des Kinderwohls in Teilen auf die strenge Anforderungsprüfung verzichtet, so dass z.B. die Altersgrenzen (z.B. für Großeltern die ihre Enkel adoptieren wollen, weil beide Eltern gestorben sind) bis zu einem gewissen Grad ignoriert werden.


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