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Geburtseinleitung bei Terminüberschreitung

Geburtseinleitung bei Terminüberschreitung – ist der errechnete Termin etwa ein Verfallsdatum?
So sieht es doch aus: Der Schwangerschaftstest ist positiv und einer der ersten Gedanken wird das grobe Überschlagen sein, wann das Baby ungefähr geboren werden könnte. Sommer- oder Winterbaby? Welches Sternzeichen wird das Kind haben und welche Eigenschaften werden dann vorherrschend sein? Sanftes Gemüt, eine kleine Zicke? Stur, sozial?

Fotolia_55526697_M.jpgErrechnung des Geburtstermins

Der erste Besuch beim Frauenarzt oder der Hebamme und das offizielle Feststellen der Schwangerschaft bringt dann etwas mehr Klarheit.

Der Geburtstermin wird zunächst anhand der Periode berechnet. Die Dauer zwischen zwei Blutungen und die Blutungsdauer werden genauer betrachtet und so errechnet sich nach der Naegel’schen Regel der voraussichtliche Geburtstermin. Ausgehend von einem 28-tägigen Zyklus heißt dies: Tag der letzten Blutung + 1 Jahr – 3 Monate + 7 Tage. In einigen Fällen kann dieser Termin nach einem frühen Ultraschall zwischen der 9.-12. SSW nochmal um ein paar Tage nach vorne oder hinten korrigiert werden. Dieser Termin ist dann verbindlich und die meisten Eltern streichen sich diesen Tag rot im Kalender an. Er wird der Familie und den Freunden mitgeteilt und alle fiebern auf diesen großen Tag hin.

Der Geburtstermin

Und dann ist er da. Der Tag, der zu einem der wunderbarsten Tage im Leben einer Frau und einer kleinen Familie gehören soll. Doch häufig wird die Rechnung ohne das kleine Lebewesen in Mamas Bauch gemacht, denn es sind noch gar keine Anzeichen da, dass die Geburt losgehen könnte. Der Schwangeren geht es gut und das Baby strampelt fröhlich vor sich hin. Ab und zu vielleicht mal ein Ziehen im Bauch, ein Stechen in den Leisten, aber so richtig weh tut es nicht. Die Fruchtblase ist auch noch nicht gesprungen und überhaupt ist eigentlich alles so, wie immer.

Das kann gut sein, denn die Kinder haben leider keinen Kalender im Bauch dabei und wissen nicht, dass eigentlich heute der Tag wäre, an dem sie laut Frauenarzt/Hebamme hätten geboren werden sollen.

Wussten Sie, dass nur knapp 5 % aller Kinder am errechneten Geburtstermin kommen?

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) kümmert sich in Deutschland um Leitlinien in der Geburtshilfe und gibt somit einen allgemeingültigen Standard vor, welches Vorgehen bei welchem Sachverhalt empfohlen wird. Diese Gesellschaft hat auch eine Leitlinie herausgebracht, wie Hebammen und Ärzte bei der Überschreitung des Geburtstermins am besten handeln sollen.

Zunächst erstmal ist es keine große Sache, wenn der voraussichtliche Geburtstermin (ET) erreicht und überschritten wird. Mädchen, so sagt man, müssen sich erst noch rausputzen und hübsch für Mama und Papa machen. Jungs haben ja im Volksmund das „Hotel Mama“ ohnehin sehr gern und können sich auch im Erwachsenenalter nur schwer von Zuhause lösen.

Der Mutterkuchen hat nur eine begrenzte Lebensdauer

Dennoch ist es ab diesem Zeitpunkt wichtig zu schauen, ob das Baby im Mutterleib noch adäquat versorgt wird. Der Mutterkuchen, der als All-inclusive-Buffet für das Kind dient, hat nämlich nur eine begrenzte Lebensdauer und stellt ab einem gewissen Zeitpunkt nach und nach seine Leistung ein.

Diesen Zeitpunkt hat die DGGG auf 41+0 SSW festgesetzt, also eine Woche nach dem errechneten Geburtstermin. Studien haben gezeigt, dass das fetale Outcome (Lebenszustand des Kindes zur und nach der Geburt) zu diesem Zeitpunkt am besten ist. Eltern sollten wissen, dass dies nur eine Empfehlung ist, die meisten Kliniken dieser Empfehlung aber folgen, da die rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung dieser Leitlinien und einem dadurch hervorgerufenen Schadensfall vernichtend sein können. Die richtige „Übertragung“ beginnt aber erst ab 42+0 SSW.

Also wird man, wenn man sich für die Klinikgeburt entscheidet, ab dem ET alle 2 Tage zur CTG-Kontrolle einbestellt und, wenn die Woche dann um ist, zur Einleitung eingeladen.

Die Angst vor einer Einleitung ist völlig unbegründet

Viele Frauen haben Angst vor einer Einleitung, weil sie oft nicht wissen, was auf sie zukommt und weil es vielleicht auch das wirkliche Ende einer wunderschönen Schwangerschaft bedeutet. Im Prinzip ist diese Angst aber völlig unbegründet, denn das, was man als Schwangere als erstes und eigentlich einziges bei einer Einleitung braucht, ist Geduld. Viel Geduld. Wenn der Körper nämlich bisher nicht schon von allein losgelegt hat, wird es wahrscheinlich auch eher noch ein bis vier Tage dauern, bis die Einleitungsmedikamente wirken und der Geburtsmotor endlich richtig angeschmissen wird.

Erfolgt die Einleitung der Geburt heißt es für Sie, dass Sie das Krankenhaus nicht mehr ohne den sehnlichst erwarteten Nachwuchs verlassen dürfen. Es werden eben doch Medikamente gegeben, die auf den Körper wirken und einer stetigen medizinischen Überwachung bedürfen.

Verschiedene Möglichkeiten der Einleitung

Je nach Ausgangssituation gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Geburt eingeleitet werden kann. Neben diversen homöopathischen und anderen naturheilkundlichen Mitteln gibt es die gesellschaftlich wohl bekannteste Methode: den Wehentropf mit dem Hormon Oxytocin, der allerdings nur bei Frauen angewendet werden sollte, die bereits das zweite oder dritte Kind bekommen und bei denen der Ausgangs-Muttermundsbefund sehr günstig ist. Ein Vorgehen, das also nur noch den letzten Schubs geben soll.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Prostaglandin-Gel, was direkt an den Muttermund gelegt wird. Diese Methode kommt vor allem bei Frauen zum Einsatz, die bei der vorangegangenen Schwangerschaft einen Kaiserschnitt bekommen haben oder unter Asthma leiden.

Das in Deutschland üblichste Einleitungsmittel heißt Cytotec. Cytotec ist ein sogenannter „Off-Label-Use“ und bedarf einer besonderen Aufklärung, bei der die Frau auch per Unterschrift einwilligen muss, mit diesem Mittel eingeleitet werden zu dürfen. Alternative zu dieser Tablette bei Allergien, Unverträglichkeiten oder fehlender Einwilligung wäre dann das oben erwähnte Gel. „Off-Label-Use“ bedeutet, dass dieses Medikament vom Hersteller nicht offiziell für geburtshilfliche Maßnahmen zugelassen ist, aber den Nutzen für die Einleitung der Geburt mehr als nur erfüllt. Ursprünglich wird Cytotec bei Magenbeschwerden eingesetzt. Es enthält „nebenbei“ aber noch Prostaglandin, das als wichtigstes Hormon für den Geburtsstart gilt und daher für die Geburtseinleitung favorisiert wird. Gleichzeitig ist Cytotec auch schnell wirksam, kann in seiner Wirksamkeit unter Umständen aber über das Ziel hinausschießen und muss daher stets genau beobachtet werden.

Letztendlich muss aber gesagt werden, dass die Geburtseinleitung und das Mittel der Wahl immer und nur unter Beachtung der individuellen Situation und vor allem in Absprache mit den werdenden Eltern erfolgen sollte.

Sprechen Sie daher vorher mit den Hebammen und Ärzten und klären Sie offene Fragen und Ängste. Und denken Sie immer daran: Geduld ist eine Tugend. Und das gilt auch bei der Geburt Ihres Kindes. Nur weil ein errechneter Termin überschritten ist, heißt es noch lange nicht, dass es Ihrem Baby schlecht geht. Denn ein überschrittener Geburtstermin hat nichts mit einem Verfallsdatum zu tun. Gut Ding will eben Weile haben.


Verfasser/in: Simone Ludwig, Hebamme aus Berlin-Spandau von der Hebammenpraxis Rundherum. Weitere Informationen zum Profil finden Sie auf der Webseite der Hebammenpraxis Rundherum.

Schlagworte: Hebamme | Wochenbett | Geburtsvorbereitung | Geburt


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